Hier das aktuelle Hygienekonzept (auch hier zum Herunterladen):

Hygienekonzept / Richtlinien zur Durchführung von Trainings- und
Spielbetrieb des VfB Burbach e. V. zum Schutz vor dem Coronavirus
(SARS-CoV-2 / COVID-19)

Gültige Fassung vom 26.08.2020

Vorwort

Liebe Spielerinnen und Spieler,
liebe Eltern, Trainer Zuschauer und Besucher!

Der Trainings- und Spielbetrieb im Fußball ist unter strengen Konditionen durch die Bundes- und Landesregierungen wieder zugelassen worden. Nun möchten auch wir das Training und den Spielbetrieb unter Einhaltung der geltenden Hygiene- und Abstandsregeln sowie der behördlichen Verfügungen wieder aufnehmen.

Als oberste Prämisse gilt, dass der Schutz der Gesundheit über allem steht und den behördlichen sowie den vereinsinternen Vorgaben unbedingt Folge geleistet werden muss.

Die nachfolgenden Regeln sind auf der gesamten Sportanlage des VfB Burbach von allen Spielerinnen, Spielern, Trainern, Zuschauern, Eltern und Verantwortlichen verpflichtend einzuhalten.  Insbesondere ist die jeweils gültige Fassung der Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) des Landes Nordrhein-Westfalen zu beachten und einzuhalten.

Basis für das aktuelle Regelwerk, welches jederzeit durch den Vorstand im Bedarfsfall angepasst werden kann, bilden die Empfehlungen des Landes Nordrhein-Westfalen, des Fußball- und Leichtathletik-Verbandes Westfalen e. V. sowie des deutschen Fußball-Bundes e. V. (DFB).

I. Allgemeines und Ansprechpartner

1. Alle Mitglieder, Gastmannschaften, Zuschauer und Interessierte werden vom Vorstand des VfB Burbach e.V. über die geltenden Bedingungen und Richtlinien durch Aushänge am Sportplatz informiert. Das Hygiene-Konzept in der aktuellen Version wird zudem auf geeignetem Weg (zum Beispiel per E-Mail) an Mitglieder in leitender Funktion (zum Beispiel Trainer, Betreuer etc.) weitergeleitet.

2. Die Trainer und Verantwortlichen werden dazu angehalten die Trainingsteilnehmer und ggf. deren Eltern sowie die Gastmannschaften über diese Bedingungen und Richtlinien zu informieren.

3. Der Zugang zu sanitären Einrichtungen muss während der Trainingseinheiten sowie des Spielbetriebs jederzeit sichergestellt sein.

4. Ansprechpartner für sämtliche Fragen rund um die Wiederaufnahme des Trainings- und Spielbetriebsbetriebs (Corona-Beauftragte) sind Haci Con (0173-1508201) und Patrick Burk (0160-7088204).

II. Gesundheitszustand

1. Sollte eines der nachfolgenden Symptome vorliegen, muss die betroffene Person dem Trainings- und Spielbetrieb zwingend fernbleiben: Atembeschwerden, Kurzatmigkeit, trockener Husten, Fieber, Durchfall, Verlust des Geschmacks- oder Geruchssinns, sämtliche weiteren Erkältungssymptome. In diesen Fällen wird außerdem empfohlen einen Arzt zu konsultieren.

2. Gleiches gilt, wenn Symptome bei anderen Personen im eigenen Haushalt vorliegen.

3. Bei einem positiven Test auf das Coronavirus (COVID-19) muss die betroffene Person mind. 14 Tage (bzw. entsprechend der Vorgaben des Gesundheitsamtes) aus dem Trainings- und Spielbetrieb genommen werden. Ein Besuch der Sportanlage hat zwingend zu unterbleiben.

4. Alle Besucher des Sportgeländes sind dazu verpflichtet, auf Nachfrage ihren aktuellen Gesundheitszustand wahrheitsgemäß vor Betreten des Sportplatzes mitzuteilen.

III. Grundsätzliche Hygiene- und Distanzregeln

1. Beim Betreten des Geländes ist der Desinfektionsmittelspender im Eingangsbereich zu benutzen!

2. Es wird darum gebeten auf körperliche Begrüßungsrituale (z. B. Händedruck) zu verzichten.

3. Beim Jubel bitte kein Abklatschen, in den Arm nehmen oder Ähnliches.

4. Für alle Zuschauer gilt, dass ein Mindestabstand von 1,5 m eingehalten werden muss.

IV. Trainingsbetrieb

1. Die Teilnahme am Trainingsbetrieb erfolgt für alle Teilnehmer auf freiwilliger Basis. Die Entscheidung über die Durchführung des Trainings obliegt den jeweiligen Trainern unter Beachtung des geltenden Hygienekonzepts des VfB Burbach.

2. Die maximale Teilnehmerzahl einer Trainingseinheit entspricht der jeweils gültigen Fassung der Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) des Landes Nordrhein-Westfalen.

3. Es gilt der aktuelle Platzbelegungsplan des VfB Burbach.

4. Die Trainer und Betreuer informieren ihre Mannschaften über die geltenden allgemeinen Sicherheits- und Hygienevorschriften.

5. Den Anweisungen des Vorstands, der Trainer und Betreuer bzgl. der Nutzung des Sportgeländes ist Folge zu leisten.

6. Alle Spieler und Trainer müssen sich vor jeder Einheit mit Datum, Namen und Kontaktdaten in eine Anwesenheitsliste eintragen, so dass die Teilnahme am Training lückenlose nachvollziehbar ist. Auch ggfls. anwesende Zuschauer oder Begleitpersonen müssen aufgenommen werden. Ein Ordner mit vorgedruckten Listen steht in der Sprecherkabine. Verantwortlich für das Ausfüllen der Listen sind die jeweiligen Trainer.

7. Um das Händewaschen vor und nach dem Training mit anschließender Händedesinfektion wird gebeten.

8. Die Spieler sollten frühestens 10 – 15 Minuten vor Trainingsbeginn auf dem Sportgelände eintreffen.

9. Bei Ansprachen während des Trainings sollte ein Abstand von mind. 1,5 m eingehalten werden.

10. Trainingsgruppen sind derzeit auf 30 Personen im nicht kontaktfreien Sport begrenzt.

11. Spieler und Trainer sollten wenn möglich bereits umgezogen zum Training anreisen. Sofern die Kabinen genutzt werden, müssen sich Spieler und Trainer so auf die vier Kabinen aufteilen, dass sowohl in den Kabinen, als auch in den Duschen der Mindestabstand eingehalten werden kann. Sofern hierfür zu viele Personen anwesend sind, müssen Gruppen für die Kabinennutzung eingeteilt werden.

12. Die Kabinen dürfen ausschließlich zum Umziehen und Duschen genutzt werden und sind im Anschluss daran sofort zu verlassen. Die Aufenthaltsdauer in den Umkleidebereichen sollte auf ein notweniges Minimum beschränkt werden.

13. Nach Trainingsende sollen alle Anwesenden das Sportgelände zeitnah verlassen. Ein gemeinsamer Aufenthalt über das Umziehen und Duschen hinaus ist nur außerhalb des Gebäudes und nur bei Einhaltung der Abstandsregeln gestattet.

14. Die maximale Zuschauerzahl während einer Trainingseinheit entspricht der jeweils gültigen Fassung der Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) des Landes Nordrhein-Westfalen.

VI. Einteilung des Sportgeländes

Das Sportgelände ist in drei Zonen unterteilt.

1. Zone 1: Spielfeld/Innenraum – In Zone 1 dürfen sich nur die für den Trainings- und Spielbetrieb notwendigen Personengruppen aufhalten. Hierzu zählen:

                – Spieler

                – Trainer

                – Teamoffizielle

                – Schiedsrichter

                – Sanitäts- und Ordnungsdienst

                – Hygienebeauftragte

2. Zone 2: Umkleide und Zugang zum Spielfeld – In Zone 2 dürfen sich ebenfalls nur die für den Trainings- und Spielbetrieb notwendigen Personengruppen aufhalten. Hierzu zählen:

                – Spieler

                – Trainer

                – Teamoffizielle

                – Schiedsrichter

                – Sanitäts- und Ordnungsdienst

                – Hygienebeauftragte

Im Zugang zum Spielfeld dürfen sich keine Zuschauer aufhalten!

3. Zone 3: Zuschauerbereich – Zu Zone 3 gehören sämtliche Bereiche der Sportanlage, die frei zugängig und unter freiem Himmel sind. In diesen Bereichen darf sich jeder unter Einhaltung der gültigen Mindestabstandsregeln aufhalten. Hinweisschilder in diesem Bereich untertstützen den Besucher bei der Orientierung im Hinblick auf Eingang, Ausgang, Verkauf etc..

Alle weiteren Bereiche der Sportstätte wie der Gastronomiebereich oder der Terrassenanbau sind separat zu betrachten und werden unter Beachtung der behördlichen Verordnungen betrieben.

VI. Spielbetrieb

1. Den Gästeteams wird die Anreise mit mehreren Fahrzeugen empfohlen. Fahrgemeinschaften sollten minimiert werden. Gleiches gilt für die Mannschaften des VfB Burbach bei Auswärtsspielen.

2. Die Gastmannschaften sollen vor der Anreise die „Anwesenheitsliste Spielbetrieb“ (Anhang 1) ausfüllen und alle zum Team gehörenden Mitglieder (Spieler, Trainer, Betreuer etc. eintragen. Die Liste ist bei Ankunft am Eingang abzugeben.

3. Auch für die Heimmannschaften ist das Ausfüllen der „Anwesenheitsliste Spielbetrieb“ zwingend erforderlich. Die ausgefüllte Liste ist bei den zuständigen Vereinsverantwortlichen einzureichen.

4. Da es sich am Eingang zum Sportplatzgelände um eine Engstelle handelt, sind in diesem Bereich entweder Mund-Nasen-Schutzmasken zu tragen oder es ist zwingend ein Abstand von mind. 1,5 m einzuhalten.

5. Die Mindestabstandsregelungen müssen auf dem Weg in die Kabine sowie auf dem Weg von der Kabine zum Spielfeld und zurück zu jeder Zeit eingehalten werden.

6. In den Kabinen ist das Tragen eines Mund-Nasenschutzes erforderlich, sofern die Mindestabstände nicht eingehalten werden können. Um auch unter den Duschen den Mindestabstand einhalten zu können, ist die Nutzung der Duschen nur eingeschränkt in Kleingruppen möglich. Die Aufenthaltsdauer in den Umkleidebereichen sollte auf ein notweniges Minimum beschränkt werden.

6. Das Ausfüllen des Spielberichts vor dem Spiel inkl. der Freigabe der Aufstellungen erfolgt durch die Mannschaftsverantwortlichen und den Schiedsrichter wenn möglich auf mobilen Endgeräten. Alternativ kann der Laptop des VfB Burbach genutzt werden. Eine gleichzeitige Nutzung hat in dem Fall zu unterbleiben. Der Laptop ist nach jeder Nutzung zu reinigen/desinfizieren.

7. Entsprechend der geltenden Vorgaben dürfen maximal 30 Spieler in einem Spiel zum Einsatz kommen.

8. Die Ausrüstungs- und Spielerpasskontrolle sollte nach Möglichkeit im Freien erfolgen. Sollte dies nicht möglich sein und der Mindestabstand nicht gewährt werden können, müssen alle Beteiligten einen Mund-Nasen-Schutz tragen.

9. Das Einlaufen der Teams soll zeitlich getrennt voneinander erfolgen.

10. Die Platzwahl sollte mit Abstand und ohne ausgiebige Begrüßungsrituale erfolgen.

11. Auf den Ersatzbänken ist der Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten. Im Bedarfsfall sind weitere Sitzmöglichkeiten (Bänke, Stühle) in Verlängerung zu der regulären Ersatzbank zu positionieren. Zuschauer dürfen sich nicht im Bereich der Ersatzbänke aufhalten.

12. In der Halbzeitpause sollten die Mannschaften nach Möglichkeit im Freien verbleiben. Sollte dies nicht möglich sein, haben die Spieler und Mannschaftsverantwortlichen auf ihrem Weg in die Kabinen auf einen ausreichenden Abstand zu den übrigen Sportplatzbesuchern zu achten.

VII. Zuschauer

1. Die maximale Zuschauerzahl bei Sportveranstaltungen im Freien entspricht der jeweils gültigen Fassung der Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen. Aktuell können sich bis zu 300 Zuschauer bei sichergestellter Rückverfolgbarkeit gleichzeitig auf dem Sportgelände aufhalten.

2. Die Besucher können das Sportgelände über den bekannten Eingang betreten und über den ausgeschilderten Ausgang (siehe Schaubild unter VI.) verlassen.

3. Die Erfassung der Kontaktdaten der Zuschauer ist zwingend erforderlich und erfolgt am Einlass bzw. im Kassenbereich. Da es sich am Eingang zum Sportplatzgelände um eine Engstelle handelt, sind in diesem Bereich entweder Mund-Nasen-Schutzmasken zu tragen oder es ist zwingend ein Abstand von mind. 1,5 m einzuhalten.

4. Ohne die Angabe der Kontaktdaten ist das Betreten des Sportgeländes untersagt.

5. In allen Innenbereichen (Toilette, Verkaufsraum etc.) sind die Zuschauer zum Tragen eines Mund-Nasenschutzes verpflichtet.

6. Vor dem Betreten der Innenräume hat sich jeder Besucher die Hände an den zur Verfügung stehenden Desinfektionsmittelspendern zu desinfizieren.

7. Die Trennung von Sport- und Zuschauerbereichen ist zwingend einzuhalten.

8. Da es sich bei dem Bereich, in dem der Verkauf von Speisen und Getränken stattfindet um eine Engstelle handelt, besteht in diesem Bereich die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasenschutzes.

9. Den Anordnungen des Ordnungsdienstes ist Folge zu leisten. Bei Nichtbefolgung behält sich der Verein vor, die entsprechenden Personen des Sportgeländes zu verweisen.

VIII. Rechtliches und Haftung

1. Die vorherigen Regelungen sind nach bestem Wissen und Gewissen erstellt worden. Eine Haftung im Rechtssinn kann nicht übernommen werden. Ergänzende, abweichende bzw. weitergehende Regelungen können von den zuständigen Behörden jederzeit erlassen werden.

2. Der Trainings- und Spielbetrieb erfolgt auf freiwilliger Basis. Eine Haftung wird weder von den Vereinsverantwortlichen noch von den Trainern übernommen.

3. Mit Betreten des Sportgeländes werden die aufgeführten Richtlinien und Regelungen akzeptiert.

VfB Burbach e. V.
Der Vorstand