Die vor kurzem in Kraft getretene neue Coronaschutzverordnung des Landes NRW besagt, dass ab sofort die 2G-Pflicht bei Sportveranstaltungen gilt. Dies bedeutet, dass nunmehr nur noch immunisierten (geimpften und genesenen) Personen Zugang zum Amateursport gewährt wird. Ebenso dürfen Personen, die über ein ärztliches Attest verfügen, demzufolge sie derzeit oder bis zu einem Zeitpunkt, der höchstens 6 Wochen zurückliegt, aus gesundheitlichen Gründen nicht gegen Covid-19 geimpft werden können, gemäß §4 (2) S. 2 Nr. 3 CoronaSchVO NRW am Sportbetrieb teilnehmen, wenn sie über einen Testnachweis verfügen. Ausgenommen von dieser Regelung sind Kinder und Jugendliche bis zu einem Alter von einschließlich 15 Jahren. Dies hat zur Folge, dass der Pflichtspielbetrieb der A- und B-Junioren vorerst vom Verband ausgesetzt wird.

Für alle anderen Mannschaften unseres Vereins gilt, dass ab sofort nur noch immunisierte Personen am Trainings- und Spielbetrieb teilnehmen dürfen. Darüber hinaus besagt die neue Verordnung, dass auch die Zuschauer einer Trainingseinheit oder eines Amateurspiels ihren Impf- bzw. Genesungsnachweis vorlegen müssen. Allen anderen dürfen wir bis auf weiteres keinen Zugang mehr zu unserer Sportanlage gewähren.

Die bis zum Jahresende ausstehenden Meisterschaftsspiele sollen auf Anweisung der spielleitenden Instanz durchgeführt werden. Für die Einhaltung o. g. Regeln sind die Vereine – bei Spielen der gastgebende Verein – verantwortlich. Den Vereinen wurde mitgeteilt, dass bei einem Einsatz nichtimmunisierter Spieler das betroffene Spiel als verloren gewertet wird. Gleiches gilt für den Fall, dass eine Mannschaft aufgrund von Personalmangel zu einem Spiel nicht antreten kann.

Wie so oft in den letzten Monaten wird damit die Verantwortung mal wieder auf die Vereine ausgelagert. Fraglich ist, inwiefern die Vereine überhaupt dazu in der Lage sind, die nun erforderlichen Kontrollen durchzuführen. Wie kann die Richtigkeit der nun vorzulegenden Nachweise sichergestellt werden? Wer erklärt sich bereit diese Kontrollen durchzuführen – Stichwort Haftung? Wer kontrolliert, ob die Vereine ihren neuen Pflichten vollumfänglich nachkommen?

Es stellt sich durchaus die Frage, ob ein vorzeitiges Einläuten der Winterpause, mit dem man den Vereinen die Möglichkeit hätte geben können, nichtgeimpfte Spieler von einer Impfung zu überzeugen, nicht vielleicht eine sinnvollere Lösung gewesen wäre. Auf dem nun eingeschlagenen Weg können Wettbewerbsverzerrungen nicht vollumfänglich ausgeschlossen werden. Die nächsten Tage und Wochen werden zeigen, wie viele der in diesem Jahr angesetzten Spiele tatsächlich noch stattfinden können.

Wir bitten um Verständnis für die von nun an erforderlichen Kontrollen bzw. die damit einhergehenden Einschränkungen bei Heimspielen und Trainingsveranstaltungen.